Das Bundesverwaltungsgericht hat durch seine jüngste Entscheidung mittelbar zahlreich kommunale Satzungen zur Erhebung einer sog. Bettensteuer für teilweise unwirksam erklärt. Im Kern geht es darum, dass eine Besteuerung bei Touristen zulässig sei, bei Geschäftsreisenden aber nicht. Daher wendet die Stadt Jena die Satzung zunächst einfach nicht mehr an. Gleichzeitig scheut die Verwaltung eine Anpassung wegen der aufwendigen Unterscheidung zwischen wenigen Touristen und vielen Geschäftsreisenden. Die FDP beantragt in der nächsten Stadtratssitzung daher die Aufhebung der Satzung.
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