Die Agentur für Arbeit Jena bleibt am Montag, den 24. Dezember und am Montag, den 31. Dezember geschlossen.
Dies gilt auch für das Berufsinformationszentrum (BIZ) sowie die Familienkasse in Jena. Für alle Kunden, die sich an den Schließungstagen persönlich arbeitslos melden müssen, entstehen dann keine leistungsrechtlichen Nachteile, wenn sie dies spätestens am 27.12.2012 bzw. am 02.01.2013 nachholen. Das Gleiche gilt für diejenigen, die Kenntnis von der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses erhalten haben und sich deswegen rechtzeitig arbeitsuchend melden müssen. In diesem Fall kann die Meldung aber auch telefonisch unter der Rufnummer 01801 555 111 erfolgen. fs
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