Nach einem Bürgerhinweis wurde am Montag gegen 19 Uhr in einer Straßenbahn in Richtung Zwätzen ein 47-Jähriger festgestellt, der eine Waffe mit sich führte. Nach näherer Prüfung handelte es sich um die Nachbildung eines Maschinengewehrs aus Plaste. Die Echtheit der Nachbildung führt nun zu Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, denn das Führen einer Anscheinswaffe, die den Eindruck einer echten Waffe erweckt, ist in der Öffentlichkeit verboten. Der 47-Jährige wies zudem einen Atemalkoholwert von 1,58 Promille auf. iz
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