Der Hebesatz für die Grundsteuer wird erst mit Beschluss des Haushaltes der Stadt festgesetzt. Darauf verweist die Stadtverwaltung. Deshalb werden jetzt noch keine Steuerbescheide erstellt. Die Stadtverwaltung verschickt derzeit nur Bescheide bei Änderungen oder Entlastungen wie etwa bei Verkäufen. Das Gesetz sieht für solche Fälle vor, dass der Steuerschuldner zu den bisherigen Fälligkeitsterminen Vorauszahlungen leistet, die der zuletzt festgesetzten Jahressteuer entsprechen. Nach Haushaltsbeschluss erhalten die Steuerpflichtigen einen Änderungsbescheid mit der Festsetzung der Grundsteuer zum aktuellen Hebesatz, Vorauszahlungen werden berücksichtigt.
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