Das Verbrennen von Gartenabfällen ist auch weiterhin in der Stadt Gera verboten. Seit 2005 gelten strikte Grenzwerte für Feinstaub. Um Überschreitungen zu vermeiden, beinhaltet der Geraer Feinstaub-Aktionsplan das Verbrennungsverbot als eine konkrete Maßnahme. Das Dezernat für Bau und Umwelt macht darauf aufmerksam, dass unerlaubtes Verbrennen von Pflanzenabfällen mit einem Bußgeld bis zu 1000 Euro geahndet wird. Frischer Grün- und Baumschnitt darf auch nicht als Beigabe in genehmigten Osterfeuern verbrannt werden. Nähere Auskünfte zu Entsorgungsmöglichkeiten geben die Mitarbeiter des BauService und der Fachdienst Umwelt.
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