In der Stadt Jena werden Anträge auf Soforthilfe für Menschen, die von dem Hochwasser geschädigt wurden, im Fachdienst Soziales bearbeitet. Bereitgestellt werden für private Haushalte sowie für Kleinunternehmen maximal 2 000 Euro. Voraussetzung ist, dass Wohnungen oder Gewerbebetriebe betroffen sind und die Antragsteller bedürftig sind. Es gelten Einkommens- bzw. Gewinngrenzen für die Antragstellung: Ein-Personen-Haushalte dürfen maximal über ein Netto-Einkommen von 24 000 Euro im Jahr, Zwei-Personen-Haushalte über ein Netto-Einkommen von maximal 36 000 Euro verfügen. Für jedes weitere Haushaltsmitglied erhöht sich die Grenze um 6 000 Euro. Kleinunternehmen erhalten die Soforthilfe, wenn der Gewinn nach Steuern 36 000 Euro nicht übersteigt. Anträge müssen bis zum 1. Juli 2013 vorliegen. Sie können unter www.jena.de heruntergeladen werden. cd
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