Die Anwälte von Lothar König haben heute am Amtsgericht Dresden einen Einstellungsantrag gestellt. Der Jenaer Stadtjugendpfarrer ist u.a. wegen aufwieglerischen Landfriedensbruchs während einer Anti-Neonazi-Demo in Dresden 2011 angeklagt. Königs Berliner Anwälte begründen ihren Antrag im Wesentlichen damit, dass allein wegen behördlicher Versäumnisse die Hauptverhandlung am 2. Juli ausgesetzt werden musste. Zahlreiche Anklagepunkte seien „reif für einen Freispruch". Wesentliche Teile der Anklage hätten nicht vom Gericht zugelassen werden dürfen, wenn die Ermittlungsbehörden Gericht und Verteidigung vollständig über das Ergebnis der Ermittlungen unterrichtet hätten. Eine Fortsetzung stelle eine unverhältnismäßige Belastung dar. cd
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