Die Richtlinien zur Umsetzung der Hochwasser-Hilfsprojekte in den Bereichen Infrastruktur, Private Haushalte, Wirtschaft, Landwirtschaft und Kultur treten voraussichtlich am 20. August in Kraft. Das teilte das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr heute mit. Danach können auch Privathaushalte die Anträge zur Regulierung unter www.tmblv.de downloaden. Zurzeit befinden sich die Richtlinien „Kommunale Infrastruktur" und „Schäden an Wohngebäuden / Hausrat" in der Abstimmung mit dem Thüringer Rechnungshof und den kommunalen Spitzenverbänden. Privathaushalte müssen ihren Schadensantrag von der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung amtlich bestätigen lassen. In den besonders betroffenen Gebieten werden zurzeit regionale Wiederaufbauteams eingerichtet, die vor Ort helfen. Dazu zählen die Landkreise Saale-Holzland, Greiz und Altenburger Land sowie die Stadt Gera. cd
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