Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den FC Carl Zeiss Jena am 30. März nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 6 000 Euro belegt. Bewertet wurden hierbei vor allem die im Rahmen einer Choreografie in der Südkurve von Jenaer Fans eingesetzten und nicht genehmigten Rauchtöpfe sowie mehrere Böllerwürfe aus dem Heimzuschauerbereich während des Thüringen-Derbys gegen den FC Rot-Weiß Erfurt. Das Strafmaß berücksichtigt darüber hinaus in einem summarischen Verfahren ebenfalls das Zünden von Feuerwerkskörpern durch Jena-Fans bei vorangegangenen Spielen des FCC. Der Verein hat bis einschließlich Freitag Zeit, gegen das Urteil Einspruch einzulegen, wird aber wohl nach Aussage des FCC-Geschäftsführers Roy Stapelfeld das Strafmaß akzeptieren.
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