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Ehrenamtliche Gerichtsbetreuer gesucht

Datum: 11.09.2014
Rubrik: Soziales

Die Betreuungsbehörde im Fachdienst Soziales der Stadtverwaltung sucht ehrenamtliche Betreuer. Zu den Aufgaben, Rechten und Pflichten dieser Betreuer fragten Barbara Glasser, die Pressesprecherin der Stadt, Astrid Lindner, die Leiterin der Betreuungsbehörde.

 

Wer kann ehrenamtlicher Betreuer werden und wer wird betreut?

Ehrenamtlicher Betreuer kann jeder werden, der ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis und eine positive Schufa-Auskunft vorlegen kann. Darüber hinaus ist es wünschenswert, wenn der Interessent über eine gesunde Lebenserfahrung verfügt. Wir lehnen auch Studenten nicht ab, sehen es aber eigentlich lieber, wenn Leute als Betreuer arbeiten, die länger als nur vier oder fünf Jahre in Jena sind, damit die Hilfebedürftigen nicht so häufig ihre Betreuer wechseln müssen. Günstig ist es zudem, wenn der Betreuer sozial motiviert ist und ein Bedürfnis hat, anderen Menschen zu helfen. Betreut werden Menschen mit geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst erledigen können.

Wer entscheidet über das Maß der Betreuung?

Das obliegt dem Richter am Betreuungsgericht, dort werden die Aufgabenbereiche genau festgelegt. Wir hier in der Behörde prüfen die Angelegenheit zuvor und suchen geeignete Betreuer für die Menschen, die häufig keine Familienangehörigen vor Ort haben.

Wieviel Zeit erfordert die Betreuung, was ist genau zu tun?

Am Anfang braucht der Betreuer so etwa fünf bis acht Stunden im Monat, vielleicht auch etwas mehr. Dann aber liegt der Durchschnitt bei vier bis fünf Stunden im Monat, die er für einen Betreuten aufbringen muss. Ein klassischer Fall ist zum Beispiel die Vermögenssorge. Das heißt, der Betreuer kümmert sich darum, dass alle Bankgeschäfte erledigt, alle Rechnungen bezahlt werden. Oder nehmen wir den Bereich der Gesundheitssorge. Da muss der Betreuer möglicherweise Entscheidungen über Heilbehandlungen oder Operationen für den betreuten Menschen treffen. Einmal jährlich muss der Betreuer vor dem Betreuungsgericht über seine Arbeit berichten.

Wir reden vom Ehrenamt, ist die ganze Betreuungsarbeit ausschließlich ehrenamtlich?

Ja, es gibt lediglich eine Aufwandspauschale von 399 Euro pro Betreuungsjahr für eine betreuten Menschen. Aber alle Erfahrungen besagen, dass die Ehrenamtler viel Freude an der Arbeit haben und Erfolge gemeinsam mit dem Betreuten haben. Das tut dem Herzen gut.

* Interessenten für dieses Ehrenamt können sich melden bei Astrid Lindner, Betreuungsbehörde des Fachdienstes Soziales, Lutherplatz 3, Telefon 494645, E-Mail astrid.lindner@jena.de

 

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