Mitte Oktober beschloss der Bundestag das erste Pflegestärkungsgesetz. Damit verbessert sich seit Jahresbeginn vor allem die Situation für Pflegebedürftige und Angehörige. Leistungen der Pflegekasse wurden im Schnitt um 4 Prozent erhöht und den Bedürfnissen angepasst. Kurzzeit- und Ersatzpflege werden künftig über ein gemeinsames Budget finanziert und sind somit flexibler einsetzbar. Zudem verlängern sich die Einsatzzeiten um zwei bis maximal vier Wochen. Zusätzliche Betreuungsleistungen werden um die Möglichkeit ergänzt, niedrigschwellige Entlastungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Neu ist außerdem, dass sich Pflegeangehörige bis zu sechs Monate von ihrem Arbeitgeber freistellen lassen können und, ähnlich dem Kinderkrankengeld, eine zehntägige bezahlte Auszeit für die Organisation der Pflege von Angehörigen erhalten. Zur Finanzierung des Pflegestärkungsgesetzes wird der Beitrag zur Pflegeversicherung stufenweise um 0,5 Prozentpunkte angehoben. Der DRK-Kreisverband informiert Interessenten am 12.Februar um 17 Uhr im SR3 im Jenaer Rotkreuzzentrum (Dammstraße 32). Um eine Voranmeldung wird gebeten.
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