Die Stadt Jena sucht für das Sozialgericht Altenburg ehrenamtliche Richter für die Angelegenheiten der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes. Die Amtszeit beginnt voraussichtlich im Herbst und dauert fünf Jahre. Die ehrenamtlichen Richter haben dasselbe Stimmrecht wie die Berufsrichter. Sie erhalten für ihre Tätigkeit eine finanzielle Entschädigung. Der Zeitaufwand ist verhältnismäßig gering. Voraussetzung sind der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, die Vollendung des 25. Lebensjahres und der Wohnsitz in der Stadt Jena. Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich. Bürger bewerben sich bitte bis zum 14. August bei der Stadtverwaltung Jena, Fachdienst Recht, Am Anger 15, 07743 Jena (E-Mail: fd-recht@ jena.de) oder telefonisch unter der Rufnummer 49 21 16.
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