Regen, Dunkelheit, plötzliches Betreten der Fahrbahn und dunkle, nichtreflektierende Kleidung sind Risikofaktoren für alle Verkehrsteilenehmer. Autofahrer haben meist keine Möglichkeit, rechtzeitig anzuhalten, wenn sie frühestens aus 25 Meter Entfernung einen dunkel gekleideten Fußgänger auf der Fahrbahn erkennen. Diese geringen Entfernungen werden von vielen Fußgängern unterschätzt. Mit heller Kleidung oder Reflexmaterial vervielfacht sich die Sichtbarkeit der Fußgänger und Radfahrer. Auch auf den beleuchteten Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) sollten Fußgänger nicht ohne erkennbare Anhaltereaktion der Autos loslaufen. An Radfahrer richtet die Polizei den Hinweis, dass sie hier keinen Vorrang haben, sofern sie nicht abgestiegen sind und ihr Fahrrad über den Fußgängerüberweg schieben. Aber auch an Autofahrer richtet die Polizei Hinweise: Zu geringer Abstand zum Vorausfahrenden und unangepasste bzw. überhöhte Geschwindigkeit sind insbesondere zu dieser Jahreszeit die Hauptursachen für Unfälle. Durch regennasse, überfrorene oder mit Laub bedeckte Fahrbahnen verlängern sich Bremswege. Die trübe Witterung, Nebel, eine tief stehende Sonne sowie Niederschläge schränken die Sichtverhältnisse ein. Das erfordert eine erhöhte Aufmerksamkeit. Das Licht sollte schon während der Dämmerung eingeschaltet werden. Bei Nebel ist die Fahrgeschwindigkeit zu verringern und die Beleuchtung mit Nebelscheinwerfer und -rückleuchte einzuschalten. Die Nebelrückleuchte ist auch am Tag, wenn die Sicht unter 50 Meter (Abstand zwischen zwei Leitpfosten) beträgt, in Betrieb zu nehmen. Bei Pannen nach Möglichkeit nicht mit dem Fahrzeug auf der Fahrbahn stehen bleiben. Die Pannenstelle unverzüglich mit Warnblinkanlage und Warndreieck sichern und Warnweste nutzen (nach Möglichkeit auch die Mitfahrer).
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