Zum 1. Januar 2016 tritt das Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumfördergesetzes in Kraft. Für einen Zwei-Personen-Haushalt kann sich das Wohngeld von durchschnittlich 112 Euro pro Monat auf durchschnittlich 186 Euro erhöhen. Auch wenn keine Erhöhung der Einkommensgrenzen vorgenommen wurden, können von der Gesetzesänderung eine Vielzahl von Jenaer Haushalten profitieren, die gegenwärtig kein oder nur geringes Wohngeld erhalten. Für alle Wohngeldempfänger, deren Bewilligungszeitraum in das Jahr 2016 hinein reicht, erfolgt die Umstellung automatisch. Erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ist eine neue Antragstellung erforderlich. Neuanträge bzw. Weiterbewilligungsanträge können ab Januar im Fachdienst Soziales am Lutherplatz gestellt werden.
Seit Montag 12:00 Uhr haben Fans des Science City Jena die seltene Möglichkeit, sich eines der... [zum Beitrag]
Am 28. April lädt die Internationale Junge Orchesterakademie wieder zum Benefizkonzert ins Volkshaus Jena... [zum Beitrag]
Am 18. Juni 2026 geht es in einem Workshop der Bürgerstiftung von 15:00 bis 19:00 Uhr um das Thema... [zum Beitrag]
Die Böttcher AG unterstützt den Verein Radeln ohne Alter Jena e.V. als Sponsor mit 15.000 Euro. Damit wird... [zum Beitrag]
Durch einen Spendenlauf an der Karl-Volkmar-Stoy-Schule Jena konnte eine Summe in Höhe von 1.000 Euro an... [zum Beitrag]
Privatpersonen, ohne eine Organisation im Hintergrund, riefen am Dienstagnachmittag zu einer Kundgebung... [zum Beitrag]
Im Mai starten zwei Gruppenangebote der Psychosozialen Beratung des Studierendenwerks Thüringen zur... [zum Beitrag]
Der zweite Teil des Hilfspakets mit Reha-Ausstattung hat Jenas ukrainische Partnerstadt Brovary erreicht.... [zum Beitrag]
Für den kostenlosen Workshop „Fundraising – die Vielfalt der Fördermöglichkeiten entdecken“ am Mittwoch,... [zum Beitrag]
Besuchen Sie uns, auch gerne hier
Ihre Meinung ist uns sehr wichtig, teilen Sie diese mit Uns !