Anträge auf Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit können noch bis zum 31. März gestellt werden. Die finanziellen Mittel werden durch die Thüringer Ehrenamtsstiftung bereitgestellt und auf der Grundlage der Richtlinie der Stadt Jena zur Vergabe der Zuwendungen verteilt. Die Fördermittel sind ausschließlich für die Würdigung und Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit vorgesehen wie beispielsweise Dankeschönveranstaltungen, Weiterbildungskosten und Aufwandsentschädigungen. Anträge können von Vereinen, Verbänden sowie Kirchen und anerkannten Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Initiativgruppen und Körperschaften des öffentlichen Rechts gestellt werden. Weitere Informationen gibt es unter www.jena.de. cd
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