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Jenaer Vierlinge dürfen bleiben

Datum: 28.06.2016
Rubrik: Soziales

Die im Oktober in Jena geborenen Vierlinge und ihre Eltern dürfen in Deutschland bleiben. Dem Härtefallersuchen der Familie aus Albanien wurde stattgegeben. Sie erhält zunächst einen befristeten Aufenthaltstitel für zwei Jahre. Eine Verlängerung ist möglich, wenn die Familie ihren Lebensunterhalt überwiegend ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel sichern kann. Die Familie war aus medizinischen Gründen nach Deutschland geflohen. Die albanischen Ärzte hatten den vier Frühchen keine Überlebenschance eingeräumt.

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