Das Verwaltungsgericht Gera hat einen Antrag des Jenaer Aktionsbündnisses gegen Rechts abgelehnt. Das Bündnis hatte Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung der Stadt eingelegt, nach der öffentliche Versammlungen im Bereich der Thügida-Aufzugsstrecke untersagt sind. Das Verwaltungsgericht hat ebenso die anderen Beschwerdepunkte des Aktionsbündnisses wie etwa die Begrenzung der Höhe der Fahnenstangen, die Begrenzung der Lautstärke sowie das Verbot von mit Wasser gefüllten Ballons zurückgewiesen. Der Eilantrag des Aktionsbündnisses wurde in allen Punkten abgelehnt. Gegen diese Entscheidung kann das Bündnis Rechtsmittel einlegen.
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