ThüGIDA geht gerichtlich gegen den Auflagenbescheid der Stadt Jena für ihre nächste Kundgebung in der Saalestadt vor. Am Verwaltungsgericht Gera ist ein Eilantrag eingereicht worden, die Kundgebung wie geplant am 9. November und nicht wie von der Stadt verfügt am 8. November abzuhalten. Eine Entscheidung soll in der nächsten Woche fallen. Mit einer Erklärung hat sich der Stadtrat am Mittwoch einstimmig dafür ausgesprochen, dass das geschichtsträchtige Datum „9. November" nicht durch Neonazis missbraucht wird. Heute teilte die Stadtverwaltung mit, dass eine sicherheitsrechtliche Allgemeinverfügung für Demonstrationen im Umfeld der ThüGIDA-Kundgebung erlassen wurde. Wie die Erfahrungen der Vergangenheit gezeigt hätten, ist mit vielen Spontanversammlungen und Menschenansammlungen zu rechnen. Um Konfrontationen zu verhindern, dürfen Gegendemonstranten nur in Ruf- und Hörweite gegenüber den ThüGIDA-Teilnehmern protestieren. Um die ThüGIDA-Aufzugsstrecke wurde zwischen 12 und 24 Uhr ein Sicherheitsbereich ausgewiesen. cd
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