Gemeinden sollen zukünftig selbst entscheiden dürfen, ob sie für Investitionsmaßnahmen, die vor dem 1. Januar 2006 beendet wurden, Straßenausbaubeiträge erheben oder nicht. Dies sieht der Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes vor, der am Dienstag dem Kabinett zur zweiten Beratung vorgelegt wurde. Dieser birgt auch die Möglichkeit, für diesen Zeitraum bereits erhobene Beiträge an die Grundstückseigentümer unverzinst zurückzuzahlen. Dafür müssen Gemeinden, die bisher über kein Satzungsrecht verfügen und eine Straßenausbaumaßnahme planen, künftig spätestens zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Durchführung der Investitionsmaßnahme eine entsprechende Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen haben. Der Entwurf trage insbesondere dem Wunsch der betroffenen Bürger nach mehr Transparenz der Verwaltung und finanzieller Planbarkeit Rechnung.
Im heutigen Video spricht Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche unter anderem über die neue Spielsaison... [zum Beitrag]
Am Mittwoch, 29. September, tritt der Jenaer Stadtrat im Rathaus zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Der... [zum Beitrag]
Zum Tag der Wohnungslosen am 11. September macht die Stadt Jena deutlich: Unterstützung für Menschen ohne... [zum Beitrag]
Die Stadt Jena geht den Weg hin zu mehr Teilhabe und Barrierefreiheit konsequent weiter. Mit der... [zum Beitrag]
Vor 80 Jahren fielen Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki. Aus diesem Anlass präsentiert die... [zum Beitrag]
Im heutigen Video spricht Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche unter anderem über den Spatenstich für ein... [zum Beitrag]
Maya Römermann und Indira Hartmann aus Wenigenjena haben im Juni einen Einwohnerantrag zur Beibehaltung... [zum Beitrag]
Vor 25 Jahren begann der Nationalsozialistische Untergrund seine rassistisch motivierte Mordserie,... [zum Beitrag]
Am Dienstag, 16. September, lädt die Landtagsabgeordnete Lena Saniye Güngör (Die Linke) zu einer... [zum Beitrag]
Besuchen Sie uns, auch gerne hier
Ihre Meinung ist uns sehr wichtig, teilen Sie diese mit Uns !