Der Verein „Selbstverwaltung für Thüringen" kritisiert in einer aktuellen Pressemitteilung scharf die Klage der Landesregierung gegen das Volksbegehren zur geplanten Gebietsreform. Die Landesregierung werfe jetzt mit der am Dienstag beschlossenen Klage vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof ihre direktdemokratischen Grundüberzeugungen über Bord, heißt es in der Pressemitteilung. Die Landesregierung beruft sich bei ihrer Klage gegen das Volksbegehren auf die Verfassung des Freistaates, die Volksbegehren zum Landeshaushalt für unzulässig erklärt. Der Verein „Selbstverwaltung für Thüringen" will weiter alles daran setzen, die aus seiner Sicht nutzlose Gebietsreform zu verhindern. Über das genauere Maßnahmenpaket wollen die Gegner der Gebietsreform in Kürze entscheiden.
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