Nachdem es in Thüringen innerhalb der letzten beiden Wochen zu keinem weiteren Geflügelgrippefall bei Hausgeflügel gekommen ist, kann die Aufstallpflicht für Geflügel weiter gelockert werden. Das zuständige Ministerium überträgt die Entscheidung, in welchen Gebieten die Stallpflicht aufgrund der Gefährdungslage aufrecht zu halten ist, in die Hände der zuständigen Behörden vor Ort. Die zuständigen Veterinärämter werden nun nach eigener Risikobewertung die notwendigen Aufstallungsgebiete festlegen. Unberührt von dieser Festlegung bleibt die Stallpflicht in den Sperr- und Beobachtungsgebieten rund um HPAI Virus H5N8-Fundorte bestehen.
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