Die Stadt Gera klagt gegen den Bescheid des Landesverwaltungsamtes zur Gewährung von Bedarfszuweisungen. Darauf verständigten sich Oberbürgermeisterin Dr. Viola Hahn und die Spitzen der Stadtratsfraktionen. Die Landesbehörde hatte der Stadt mit rund einer Million Euro nur rund 17 Prozent der beantragten Zuweisungen zugebilligt. Der Bescheid enthalte nach Stadt-Angaben handwerkliche Fehler und sei von der Sache her nicht nachvollziehbar. Zurückgewiesen wird die Forderung des Landesverwaltungsamtes nach einer „zwingenden Gewerbesteuererhöhung". Das wäre ein erheblicher Wettbewerbsnachteil für Gera im Vergleich zu benachbarten Kommunen. cd
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