Für die in diesem Jahr anstehende Wahl von Schöffen und Jugendschöffen werden in Gera Bewerber für die Jahre 2019 bis 2023 gesucht. Dafür muss die Stadtverwaltung Vorschläge beim Amtsgericht einreichen, die zuvor vom Stadtrat und vom Jugendhilfeausschuss beschlossen wurden. Das Ehrenamt als Schöffe kann nur von deutschen Staatsbürgern im Alter von 25 bis 70 Jahren ausgeübt werden. Verlangt werden in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, geistige Beweglichkeit sowie körperliche Eignung und ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache. Bewerberinnen und Bewerber für das Amt eines Jugendschöffen sollten Erfahrung in der Jugenderziehung mitbringen. Die Ausübung mehrerer Schöffenämter ist nicht möglich. Auf www.gera.de ist ein Oline-Formular abrufbar. Die Abgabefrist endet am 20. April.
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