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Schöffen: Frist verlängert

Datum: 22.02.2018
Rubrik: Soziales

Die Frist wurde verlängert: Wer sich für das Ehrenamt als Schöffe und Jugendschöffe interessiert, meldet sich bitte bis zum 16. März bei der Stadtverwaltung Jena unter Tel. 03641 49 21 16 oder 49 21 17. Formulare und nähere Informationen über das Schöffenamt sind auch auf der Internetseite der Stadt Jena www.jena.de  abrufbar. Die Schöffen und Jugendschöffen werden für das Amtsgericht Jena und das Landgericht Gera gesucht. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre und beginnt am 1. Januar 2019. Gesucht werden Bewerber, die in der Stadt Jena wohnen, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Juristische Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Erwartet werden jedoch Verantwortungsbewusstsein, Unparteilichkeit sowie Lebenserfahrung und Menschenkenntnis. Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit keine Bezahlung. Sie werden jedoch entschädigt, etwa für Fahrtkosten oder Verdienstausfall.

 

 

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