Wiederholt hat die Betreuungsbehörde der Stadt Jena durch Bürger davon Kenntnis erhalten, dass Vermögensberater und andere Berufsgruppen dahingehend informieren, dass Formulare beim Abschluss von Vorsorgevollmachten nicht mehr gültig seien. Gleichzeitig würde auf die Notwendigkeit der Erteilung einer notariell beurkundeten und damit kostenpflichtigen Vorsorgevollmacht verwiesen werden. Es gibt nach Stadt-Angaben jedoch keine aktuellen Gesetzesänderungen und die im Handel erhältlichen Formulare können weiterhin verwendet werden. Die Betreuungsbehörde berät kostenlos zu Vorsorgevollmachten und beglaubigt auf Wunsch Unterschriften. Auch zu Patientenverfügungen informiert sie. Die Betreuungsbehörde der Stadt Jena berät telefonisch unter 03641 49 4645/49 4648 oder auch im persönlichen Gespräch im Gebäude Lutherplatz 3 zu den Sprechzeiten Dienstag von 8 bis 12 Uhr und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 18 Uhr.
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