Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes in Frankfurt hat den FC Carl Zeiss Jena in mündlicher Verhandlung wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 24 900 Euro belegt. Ursprünglich hatte der Club Einspruch gegen eine am 2. Oktober 2018 im Einzelrichterverfahren ausgesprochene Geldstrafe wegen der Verwendung von Pyrotechnik im Heimspiel gegen Großaspach in Höhe von 3 500 Euro eingelegt. Auf Wunsch des FCC wurden nun im Verfahren verschiedene Vorfälle zusammengefasst und beurteilt. Gegen das Urteil kann der FC Carl Zeiss Jena Berufung einlegen und die Verhandlung vorm DFB-Bundesgericht erwirken.
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