Auch in diesem Jahr besteht wieder die Möglichkeit, Anträge zur Förderung gemeinnütziger und ehrenamtlicher Tätigkeit zu stellen. Diese finanziellen Mittel werden durch die Thüringer Ehrenamtsstiftung bereitgestellt und auf der Grundlage der Richtlinie der Stadt Jena zur Vergabe der Zuwendungen verteilt. Anträge können von Vereinen, Verbänden sowie Kirchen und anerkannten Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Initiativgruppen und Körperschaften des öffentlichen Rechts noch bis einschließlich 31. März gestellt werden. Weitere Informationen gibt es unter www.jena.de und Tel. 03641 49 30 28. cd
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