Das Eilverfahren mit der Klage des NABU Thüringen und des BUND Thüringen gegen den Abschuss von Wölfen am Standortübungsplatz „Gotha-Ohrdruf“ erzielt einen ersten Erfolg. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Gera sind demnach alle zumutbaren Maßnahmen durch den Freistaat zu unternehmen, die ein Nebeneinander von Weidetierhaltung und Wölfen möglich machen. Hierzu gehören nicht nur höhere Zäune und Nachtpferche, sondern ausdrücklich auch der Einsatz von Herdenschutzhunden.
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