Im Rahmen der Eindämmung der sich ausbreitenden Corona-Infektionen hat sich die Stadt Jena zu weiteren Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit entschlossen. Zwei nun erlassene Allgemeinverfügungen gelten ab Donnerstag bis einschließlich 19. April. Einwohner Jenas, darunter auch Schüler und Kinder bis zur Einschulung, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Rückkehr verpflichtet, sich ausschließlich in ihren Wohnungen aufzuhalten. Der Umfang der Risikogebiete richtet sich nach den aktuellen Festlegungen des Robert-Koch-Instituts, einsehbar unter www.rki.de. Zudem ist dieser Personenkreis dazu verpflichtet, sich unverzüglich an den Fachdienst Gesundheit der Stadt Jena zu wenden. Mit der zweiten Verfügung werden alle Veranstaltungen ab 500 Teilnehmern auf dem Stadtgebiet Jenas untersagt. Zusätzlich werden von JenaKultur bis auf weiteres alle Veranstaltungen der Jenaer Philharmonie, der Trödelmarkt und der Holzmarkt abgesagt. Die Allgemeinverfügungen sind unter der Corona-Infoseite der Stadt unter jena.de/corona abrufbar.
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