Thüringen hat Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern untersagt. Wie das Gesundheitsministerium in Erfurt mitteilte, wurde ein entsprechender Erlass der Landesregierung an die Landkreise und kreisfreien Städte fertiggestellt. Verstöße müssten demnach zur sofortigen Auflösung der Veranstaltung beziehungsweise Menschenansammlung führen. Der Erlass gilt zunächst bis zum 10. April.
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