Die Stadt Jena erlässt allen Verkaufsstellen und Einrichtungen, die aufgrund der Corona-Krise schließen mussten, die Sondernutzungsgebühr für Klappaufsteller, Warenauslagen und ähnliches auf kommunalen Flächen für den Monat April. Ein Antrag muss nach Stadt-Angaben nicht gestellt werden. Die Sondernutzungsgebühr wird im April nicht abgebucht bzw. soll nicht überwiesen werden. Das gilt für alle Geschäfte und Einrichtungen, die aufgrund der Allgemeinverfügung „Schließung von Verkaufsläden und Einrichtungen" vom 20. März nicht öffnen dürfen. Bereits am 17. März hatte die Stadt Jena allen Gastronomen, die eine Außenbestuhlung auf kommunalen Flächen haben, die Sondernutzungsgebühr für den Monat April erlassen. cd
Das Ostbad Jena öffnet am Freitag, 15. Mai, um 10:00 Uhr wieder seine Tore und startet in die... [zum Beitrag]
Ab heute Abend verwandelt sich das Stadtlab für vier Wochen in das Kreativ-Café Vivantia. Betreiberin und... [zum Beitrag]
Mit einer öffentlichen Gedenkveranstaltung an der Gedenk- und Informationsstele in der Löbstedter Straße... [zum Beitrag]
Der Kommunalservice Jena ist ab sofort im gemeinsamen Kundencenter der Stadtwerke Jena GmbH in der... [zum Beitrag]
Werdende Eltern und junge Familien sind eingeladen, sich am „Tag der Kindertagespflege“ am 9. Mai ein... [zum Beitrag]
Aufgrund der Feiertage Christi Himmelfahrt und Pfingsten ändern sich in Jena die Termine der... [zum Beitrag]
Das Team Gemeindesteuern der Stadtverwaltung Jena bleibt von Montag, 11. Mai, bis Freitag, 15. Mai 2026,... [zum Beitrag]
Als Auftakt zum bundesweiten Tag des Wanderns lädt das Naturerlebnis forum natura am Dienstag, 12. Mai... [zum Beitrag]
Mit mehreren Veranstaltungen hat die Volkshochschule Jena an die Gründung des Jungarbeiterheims am... [zum Beitrag]
Besuchen Sie uns, auch gerne hier
Ihre Meinung ist uns sehr wichtig, teilen Sie diese mit Uns !