Nach Angaben der Stadtverwaltung liegen in Jena aktuell 126 Meldungen über Corona-Erkrankungen vor.
Änderung der Allgemeinverfügung vom 31.03. 2020
Die Allgemeinverfügung vom 31.03. wurde am 01.04. noch mal angepasst. Neben redaktionellen Änderungen wurden einige Punkte klar gestellt. Die Allgemeinverfügung, die Änderung und die Begründung der AV finden Sie auf der Homepage: jena.de/corona
Für die Zeit in der Notbetreuung müssen die Kinder und Betreuungspersonen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung grundsätzlich ausgenommen. Kinder im Grundschulalter, die aktuell in der Notbetreuung sind, benötigen für den Weg dann eine Mund-Nasen-Bedeckung, wenn sie den ÖPNV nutzen.
Alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in den Bundesländern mit besonders hohem Neuinfektionsaufkommen Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg oder in einem unter Quarantäne gestellten Ort oder Landkreis aufgehalten haben, stehen mit dem Inkrafttreten der neuen Allgemeinverfügung nicht mehr unter Häuslicher Quarantäne. Aufgrund der weiterhin erhöhten Gefahr gilt für diese Personen jedoch ab sofort die Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, unabhängig von den in der Allgemeinverfügung benannten Stichtagen.
Schützen Sie andere mit dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
Die Stadtverwaltung weist erneut darauf hin, dass das Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung nicht den Träger selber schützt, sondern vielmehr das Risiko senkt, andere unabsichtlich zu infizieren. Diese Maßnahme ist deshalb so wichtig, weil Menschen bereits mehrere Tage vor dem Auftreten von ersten Symptomen ansteckend sein können. Das Tragen dieser Mund-Nasen-Bedeckungen steht nicht in Konkurrenz zur Schutzausrüstung für medizinisches Personal. Dieses benötigt zum Eigenschutz sogenannte FFP2/3 Masken, etwas völlig anderes als die Mund-Nasen-Bedeckungen.
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