Gestern wurden neue Berufsgruppen durch das Land Thüringen bekannt gegeben, welche Notbetreuung für ihre Kinder beantragen können. Sobald die Formulare zur Beantragung überarbeitet sind, werden sie auf der Homepage der Stadt Jena unter www.jena.de/corona zum Download zur Verfügung stehen. Weiterhin kann keine Notbetreuung für Kinder, bei denen nur ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet, angeboten werden. Erwerbstätigen Alleinerziehenden steht die Notbetreuung für ihre Kinder unverändert zur Verfügung.
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