Wer aufgrund der Corona-Pandemie Schwierigkeiten hat, zeitnah einen Termin für die nächste Hauptuntersuchung zu bekommen, kann jetzt auf die Geduld des Gesetzgebers setzen. Bisher hatte man nach Ablauf der Gültigkeit der TÜV-Plakette bis zu zwei Monate Zeit, die Hauptuntersuchung für das Fahrzeug nachzuholen. Diese Frist wurde nun gelockert. Ist die TÜV-Plakette abgelaufen, bekommen Halter nun vier statt der bisher üblichen zwei Monate Zeit, die Hauptuntersuchung nachträglich durchführen zu lassen. Erst wenn diese überschritten sind, wird eine versäumte HU künftig geahndet. Die Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 31. Dezember.
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