Für den Monat Februar wird allen Gastronomen, die eine Außenbestuhlung auf kommunalen Flächen im Stadtgebiet Jena haben, die Sondernutzungsgebühr erlassen. Die Gelder werden für Februar nicht abgebucht bzw. sollen nicht überwiesen werden. Darauf macht die Stadtverwaltung Jena aufmerksam. Für die Aussetzung bedarf es keines gesonderten Antrages.
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