Die Stadt bittet beim Osterspaziergang um die Rücksichtnahme der Bürger. Auf Wiesen und in Wäldern gibt es vielerorts das bekannte „Eulenschild“, das auf das Betreten eines Naturschutzgebietes aufmerksam macht. Naturschutzgebiete werden ausgewiesen, um seltene Pflanzen und Tiere in ihren Lebensräumen zu schützen und für künftige Generationen zu erhalten. Wer einen Hund mitführen will, sollte diesen an die Leine nehmen. Wer vor hat, mit dem Auto ein Stückchen vor die Tore der Stadt zu fahren und dort die Natur zu genießen, sollte die dafür vorgesehenen Parkplätze nutzen. In Naturschutzgebieten erhalten die jeweiligen Schutzgebietsverordnungen klare Regelungen: so sind unangeleintes Laufenlassen von Hunden, Befahren der Schutzgebiete mit Fahrzeugen, wildes Parken oder Betreten abseits der Wege verboten und können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet werden.
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