Auch im April werden von der Stadt Jena keine Gebühren für Außenbestuhlungen erhoben. Für den Monat April wird allen Gastronomen, die eine Außenbestuhlung auf kommunalen Flächen im Stadtgebiet Jena haben, die Sondernutzungsgebühr erlassen. Die Sondernutzungsgebühr wird für diesen Monat nicht abgebucht bzw. soll nicht überwiesen werden. Gastronomen müssen keinen Antrag für die Aussetzung der Sondernutzungsgebühren stellen.
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