Die Hebesätze für die Grundsteuer bleiben in diesem und im nächsten Jahr in Jena unverändert. Daher erhalten nach Angaben der Stadtverwaltung nur die Steuerpflichtigen einen schriftlicher Bescheid, die erst 2021 grundsteuerpflichtig wurden bzw. bei denen sich die Besteuerungsgrundlagen geändert haben. Für alle anderen wurde die Grundsteuer in diesem Jahr durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt 13/21 vom 1. April festgesetzt. Das Amtsblatt ist verlinkt unter https://rathaus.jena.de. cd
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