Zusätzlich zu den geltenden Thüringer Regelungen ist eine neue Bundesverordnung in Kraft getreten, wonach für geimpfte und genesene Personen weitere Lockerungen bei den Corona-Schutzmaßnahmen greifen. Das Gesundheitsamt des Saale-Holzland-Kreis erstellt für alle betroffenen Einwohner des Landkreises Bescheinigungen über eine bestätigte Corona-Infektion im geltenden Zeitraum. Die Bescheinigungen werden automatisch erstellt und versandt. Ein Antrag dafür oder eine Nachfrage im Amt sind nicht erforderlich. cd
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