Die neue Allgemeinverfügung der Stadt Jena tritt morgen, Freitag, den 04.06.2021 in Kraft. Die Maskenpflicht in der Innenstadt und auf Spielplätzen der Stadt wird aufgrund der niedrigen Inzidenzwerte aufgehoben. Auf Wochenmärkten und in den Haltestellenbereichen des ÖPNV – sofern sich dort mindestens eine weitere Person aufhält, die nicht zum eigenen Haushalt gehört – ist der Mund-Nasen-Schutz aber weiterhin zu tragen.
Das Verkaufsverbot für offene alkoholische Getränke entfällt in Folge der weiteren Öffnungsschritte.
Weiterhin unverändert gilt das Tragen von FFP-2 oder FFP3-Masken für Ärzte, Therapeuten und deren Personal bei gesichtsnahen Behandlungen, insbesondere bei augen- oder zahnärztlichen Maßnahmen.
Die ergänzenden Regelungen zur Thüringer Quarantäneverordnung sind gestrichen, da diese Verordnung ersatzlos weggefallen ist. Alle Regelungen für Reiserückkehrer, darunter auch die Meldepflichten bei Einreise, sind nunmehr einheitlich von der Einreiseverordnung des Bundes erfasst.
Die neue Allgemeinverfügung ist unter www.jena.de/corona einsehbar und gilt zunächst bis zum 30.06.2021.
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