Hermsdorf: Ein 15-jähriger Kleinkradfahrer wurde am Dienstagabend einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Vorlage der mitzuführenden Unterlagen zeigte er den Beamten eine neue Bescheinigung einer Prüfgesellschaft, welche dem Moped eine Höchstgeschwindigkeit von 45km/h attestierte. Diese Mopedreihe hat allerdings eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Eine technische Änderung war diesbezüglich nicht ersichtlich. Der vorgezeigte Führerschein berechtigte den jungen Fahrer nicht zum Führen derartiger Kleinkrafträder. Eine Anzeige wurde gefertigt und die Weiterfahrt unterbunden.
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