Die Stadt Jena hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt am Donnerstag, 10. Februar, in Kraft und ist bis zum 2. März gültig. Sie beinhaltet Lockerungen in einzelnen Bereichen. Kontaktbeschränkungen: 40 statt zehn Personen dürfen sich treffen, wenn ausschließlich geimpfte und genesene Personen teilnehmen. Nur zwei Haushalte dürfen sich treffen, wenn auch ungeimpfte Personen anwesend sind. Öffentliche Veranstaltungen im Freien: Bei öffentlichen Veranstaltungen sind maximal 2 000 Teilnehmer erlaubt bei maximal 75 Prozent Kapazitätsauslastung; bis 1 000 Teilnehmer gilt 2G¸bis 2 000 Teilnehmer 2G Plus. Bei nichtöffentlichen Veranstaltungen im Freien sind maximal 200 Teilnehmer erlaubt. Für die Zugangsbedingungen (2G, 2Gplus, 3G) für Einrichtungen in geschlossenen Räumen gilt weiterhin die aktuelle Rechtsverordnung des Landes. Laut Stadtverwaltung werden die Möglichkeiten genutzt, die die Muster-Allgemeinverfügung des Freistaates Thüringen den Landkreisen und Kommunen in Warnstufe 2 gibt. Mit Blick auf die sehr hohen Inzidenzwerte, deren Höchststand noch nicht erreicht sei, werden jedoch nicht alle möglichen Maßnahmen umgesetzt. Jena orientiere sich damit auch an der Entscheidung des Saale-Holzland-Kreises. Der Gesundheitsschutz der Bürger habe für den Krisenstab der Stadt Jena weiterhin oberste Priorität. cd
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