Der FC Carl Zeiss Jena hat das Bundesverfassungsgericht angerufen. Hintergrund ist das Urteil des Bundesgerichtshofes vom November 2021, wonach das Verhängen von Kollektivstrafen rechtmäßig ist. Der Deutsche Fußball-Bund darf somit weiterhin Vereine beim Fehlverhalten tatsächlicher sowie angeblicher Anhänger und Zuschauer mit Geldstrafen belegen. FCC-Geschäftsführer Christ Förster sagte, die Entscheidung für eine Verfassungsbeschwerde sei nach reiflicher Überlegung gefallen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes verletze den FC Carl Zeiss Jena in seinen in der Verfassung verbürgten Grundrechten. cd
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