Der Gesetzgeber hat die Verlängerung der Sonderregelungen für die Kurzarbeit bis zum 30. Juni beschlossen. Das teilte die Agentur für Arbeit mit. Zur Gesetzesänderung gehören der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, der Anspruch auf erhöhte Leistungssätze sowie die Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit. Die Änderung wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als zehn Prozent haben. Bis zum 30. Juni wird zudem weiterhin auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. cd
Mittlerweile sind es nicht mehr nur die Kräne und einzelne Fassaden des neuen Hightech- Standortes von der... [zum Beitrag]
Die Elektroinnung Ostthüringen hat auf ihrer Mitgliederversammlung den Vorstand im Amt bestätigt. Tobias... [zum Beitrag]
Am 14. und 15. Mai präsentiert sich Jena erstmals auf der Immobilienmesse Real Estate Arena in Hannover –... [zum Beitrag]
Bei ihrer jüngsten Kundenbefragung haben die Stadtwerke Energie Jena-Pößneck Bestnoten im Bereich... [zum Beitrag]
ZEISS und tesa haben einen Kooperationsvertrag zur Industrialisierung großflächiger Hologrammtechnologie... [zum Beitrag]
In der Montagssitzung des Beirats der jenawohnen GmbH, der die Geschäftsführung bei der Festlegung der... [zum Beitrag]
Der Vorstandsvorsitzende der Carl Zeiss Meditec AG, Dr. Markus Weber (52), hat dem Aufsichtsrat... [zum Beitrag]
Am 19. Mai zwischen 9:00 und 12:00 Uhr lädt das Berufsinformationszentrum der Arbeitsagentur Jena zur... [zum Beitrag]
In vielen deutschen Innenstädten macht der Einzelhandel reihenweise dicht. Die städtische... [zum Beitrag]
Besuchen Sie uns, auch gerne hier
Ihre Meinung ist uns sehr wichtig, teilen Sie diese mit Uns !