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Grundsteuerreform: Auskunftspflicht bis Oktober

Datum: 28.06.2022
Rubrik: Politik

Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz von 2018 ist jeder, der am 1. Januar 2022 Eigentümer von Grundbesitz war, verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Darauf macht die Stadt Jena aufmerksam. Mit Ausnahme von Erbbaurechtsfällen ist immer der Eigentümer des Grundes und Bodens zur Abgabe der Erklärung verpflichtet. Die neue Grundsteuer gilt ab 1. Januar 2025. Damit bis dahin alle Grundstücke vom Finanzamt aktuell bewertet und die neue Grundsteuer ordnungsgemäß von der Stadt Jena festgesetzt werden kann, müssen Immobilieneigentümer bis zum 31. Oktober 2022 alle Daten an das Finanzamt geliefert haben. Die Erklärungen sind dort ab 1. Juli elektronisch einzureichen. Allgemeine Fragen zur Grundsteuerreform können von Montag bis Freitag ab 8 Uhr an die landesweite Telefonhotline zur Grundsteuerreform unter 0361 57 3611 800 gerichtet werden. Foto: Archiv

 

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