Die Bundesregierung hat konkret Maßnahmen zur Energieeinsparung für die kommende und die übernächste Heizperiode erlassen. Die beiden Verordnungen gelten für die öffentlichen Körperschaften sowie Unternehmen und private Haushalte. Die kurzfristigen Maßnahmen treten am 1. September in Kraft und gelten bis 28. Februar 2023. Dazu gehören die Einschränkung des Betriebs von beleuchteten Werbeanlagen, die Mindestwerte der Lufttemperatur für Arbeitsräume in Arbeitsstätten und Ladentüren, die nicht dauerhaft offenstehen dürfen. Die mittelfristigen Maßnahmen gelten vom 1. Oktober bis 30. September 2024. Dazu gehören eine verbindliche Pflicht zur Optimierung der Heizung, ein verpflichtender hydraulischer Abgleich für Eigentümer großer Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung und die Verpflichtung zur Umsetzung wirtschaftlicher Effizienzmaßnahmen in Unternehmen. dh
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