Ab Anfang 2023 müssen Arbeitgeber zur Übermittlung von Bescheinigungen an die Arbeitsagentur das elektronische Verfahren BEA verpflichtend nutzen. Ab dem 1. Januar ist ausschließlich die digitale Übermittlung möglich. Dadurch lassen sich nach Angaben der Arbeitsagentur Kosten für Erstellung, Druck und Versand sowie Zeit sparen und Nachfragen durch die Agentur für Arbeit würden sich reduzieren. Für Arbeitsverhältnisse (Versicherungspflichtverhältnisse und Nebenerwerbstätigkeiten), die bis zum 31. Dezember 2022 beendet wurden, bleibt die Möglichkeit zur Abgabe in Papierform bestehen. Weitere Informationen gibt es unter www.arbeitsagentur.de.
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