2023 wird das Bürgergeld eingeführt und löst das Arbeitslosengeld II ab. Darüber informierte die Stadt Jena. Die Regelungen des neuen Gesetzes werden in zwei Schritten umgesetzt: Zum 1. Januar und zum 1. Juli. Mit der Weiterentwicklung der Grundsicherung erfolgt eine Anpassung an die Entwicklungen des Arbeitsmarktes und die Lebensumstände der Menschen. Ziel ist es, die dauerhafte Integration in Arbeit und die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen durch Qualifizierung und Berufsausbildung stärker in den Fokus zu rücken. Darum wird zu Beginn des Bürgergeldbezugs eine zwölfmonatige Karenzzeit gewährt. Wer aktuell Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bezieht, wird auch Bürgergeld bekommen. Dafür muss kein neuer Antrag gestellt werden. Die Regelsätze steigen je nach Regelbedarfsstufe der Leistungsberichtigten zwischen 35 und 53 Euro. Alle Informationen zu den Neuregelungen finden sich unter www.jenarbeit.de. cd
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