Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Dresden gegen den Jenaer Stadtjugendpfarrer Lothar König soll vom Amtsgericht Dresden zurückgewiesen werden. Das fordert die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork in einem Antrag an das Amtsgericht. König ist u.a. wegen „aufwieglerischen Landfriedensbruchs" während der Anti-Neonazi-Demonstration am 19. Februar 2011 in Dresden angeklagt. Nach Darstellung der Berliner Anwälte reicht die Beweislage nicht aus, um das Hauptverfahren gegen König zu eröffnen. Aufgrund der von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweismittel sei eine Strafbarkeit auszuschließen. Es würden Tatvorwürfe erhoben, die nicht zu belegen seien. cd
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