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Streit über geparktes Auto

Datum: 11.07.2024

Bürgel: Da ein Anwohner aufgrund des Pkw vom Nachbarn nicht aus seinem Grundstück fahren konnte, bat er ihn das Fahrzeug zur Seite zu fahren. Dieser kam der Bitte nicht nach, sondern schubste den Fragenden zur Seite. Die Polizei kam zum Einsatz. Der Besitzer des parkenden Pkws muss sich nun strafrechtlich wegen Nötigung und Körperverletzung verantworten.

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