Bürgel: Da ein Anwohner aufgrund des Pkw vom Nachbarn nicht aus seinem Grundstück fahren konnte, bat er ihn das Fahrzeug zur Seite zu fahren. Dieser kam der Bitte nicht nach, sondern schubste den Fragenden zur Seite. Die Polizei kam zum Einsatz. Der Besitzer des parkenden Pkws muss sich nun strafrechtlich wegen Nötigung und Körperverletzung verantworten.
Eineborn: Um einem vermuteten technischen Defekt nachzugehen, wollte ein Mopedfahrer, der sich am... [zum Beitrag]
Rothenstein. Auf der B88 ist es am Dienstagnachmittag kurz vor dem Tunnel bei Rothenstein zu einem... [zum Beitrag]
Dornburg: Gegenüber einem Bauarbeiter gaben zwei Männer und eine Frau am Mittwochnachmittag auf der... [zum Beitrag]
Silbitz: Am Bachgraben brannte am Mittwochvormittag ein kleiner Strommast, der eine Gartenanlage versorgt.... [zum Beitrag]
Reichenbach: Am Donnerstagmorgen fuhr ein Transporter auf der Landesstraße zwischen Hermsdorf und der... [zum Beitrag]
Crossen a. d. Elster: Unbekannte stahlen während der letzten zwei Wochen Küchengeräte aus einer... [zum Beitrag]
Stadtroda: Rauch und Flammen schlagen aus dem Dachstuhl, so die Meldung mehrerer Zeugen am... [zum Beitrag]
Ruttersdorf-Lotschen: Schwere Verletzungen erlitt am Mittwochmittag ein 21-jähriger Motorradfahrer. Er war... [zum Beitrag]
Petersberg: Bei einem missglückten Fahrmanöver im Gewerbegebiet von Petersberg sind am frühen... [zum Beitrag]
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